Unterricht bei Schneefall und extremer Wetterlage?!

 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Generell gilt folgende Rechtslage in NRW:

"Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen – also zum Beispiel bei starkem Schneefall – entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist."

Wichtig ist, dass alle Schüler*innen sicher zur Schule kommen können!

Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber telefonisch oder per Mail an die Klassenleitungen informiert werden.

Regelung im Schulgesetz NRW: § 43 Absatz 2

Informationen zu den Anmeldungen

finden Sie unter dem Reiter

"Elterninformationen"

Herzlich willkommen auf der Homepage der MLKS!

Wir wünschen allen einen guten Start im neuen  Schuljahr 2023/2024

Wir versuchen unsere Homepage so aktuell wie möglich zu halten.

Dies kann nicht immer gelingen, aber bei konkreten Fragen wenden Sie sich an die Klassenleitung Ihres Kindes oder an unser Sekretariat bei Frau Ayse Diner.

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