09.04.2021
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
nach den Osterferien kommen unsere Abschlussklassen ab Montag,
12. 04.2021, wie gewohnt in den Präsenzunterricht in die Schule.
Da die Infektionszahlen wieder sehr stark steigen, bleiben die anderen
Lerngruppen für diese Woche zuhause im Distanzunterricht. Die Klassenleitungen
werden Sie/euch informieren.
Wenn Sie Ihr Kind für den Unterricht entschuldigen und das Fehlen mit der Corona-Pandemie zu tun hat, müssen Sie uns dies bitte mitteilen, da mögliche Infektionswege nachvollzogen werden müssen.
Das gilt auch für Quarantänebestimmungen, auch wenn Ihr Kind selbst nicht von Corona betroffen ist, aber ein Familienmitglied.
Anders, als bisher, wird die nun zweimal in der Woche stattfindende Corona-Selbsttestung zum Grundsatz für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
Dazu ein Auszug aus der Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung:
Schützen, Impfen und Testen
Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich
bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen.
Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten
haben, erfolgen.
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen
geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur
Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens
48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Wir haben uns bisher hervorragend in der Pandemie geschlagen. Ich bin sehr stolz darauf, wie vernünftig sich die Jugendlichen, ihre Kinder, verhalten.
Auch diese Herausforderung werden wir mit Bravour meistern, um uns alle gegenseitig zu schützen.
Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind diese neue Wendung der Testung und haben Verständis dafür, dass ungetestete Jugendliche nicht am Unterricht teilnehmen können.
Bleiben Sie bitte gesund!
Herzliche Grüße
Barbara Kreimer